ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER TEM 7 GmbH
- Geltung
Die Leistungen und Angebote sowie alle mit dem Auftraggeber/der Auftraggeberin (AG) abgeschlossenen Verträge erfolgen ausschließlich aufgrund dieser AGB, und zwar unabhängig von der Art des Rechtsgeschäftes. Die AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden.
Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des/der AG sind nicht anzuwenden, es sei denn, wir hätten schriftlich und ausdrücklich ihrer Geltung schriftlich zugestimmt.
Abweichenden oder ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des/der AG widersprechen wir hiermit ausdrücklich. Abweichenden oder ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des/der AG widersprechen wir hiermit auch bei Kenntnis, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht.
- Vertragsabschluss
Unsere Angebote oder Auftragsschreiben verstehen sich unverbindlich und freibleibend und sind maximal 30 Tage ab Ausstellungsdatum gültig. Aufträge, Angebote und Kostenvoranschläge verstehen sich in Euro und zuzüglich 20% Umsatzsteuer.
Von diesen AGB oder anderen unserer schriftlichen Willenserklärungen abweichenden mündlichen Zusagen, Nebenabreden udgl, sind für uns nicht verbindlich.
Enthält unsere Auftragsbestätigung Änderungen gegenüber dem Auftrag, so gelten diese als vom Vertragspartner/von der Vertragspartnerin genehmigt, sofern dieser nicht unverzüglich widerspricht.
Sollten sich im Zuge unserer Auftragserfüllung nachträgliche Änderungswünsche oder mit der Primärbestellung in Zusammenhang stehende Zusatzaufträge des/der AG ergeben, so werden diese wiederum erst durch unsere ergänzende Auftragsbestätigung rechtswirksam. Diese kann auch konkludent durch schlichte Leistungserbringung erfolgen.
Vertragserfüllungshandlungen der TEM 7 GmbH gelten nicht als automatische Zustimmung zu den von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichenden Vertragsbedingungen.
- Vertragsrücktritt / Vorzeitige Auflösung
Neben den allgemeinen gesetzlichen Gründen sind wir auch bei Annahmeverzug oder anderen wichtigen Gründen, zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
Ein wichtiger Grund liegt insbesonders dann vor, wenn
- die Ausführung der Leistung aus Gründen, die die/der AG zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird
- der Vertragspartner fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen gegen wesentliche Vertragspflichten, wie z.b. Zahlung eines fällig gestellten Betrages, Unterbrechung der Leistung des Auftraggebers oder Mitwirkungspflichten, verstößt
- berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des AG bestehen und dieser auf Begehren von TEM 7 GmbH weder Vorauszahlungen leistet noch eine taugliche Sicherheit leistet
- über das Vermögen des Vertragspartners ein Konkurs- oder Ausgleichsverfahren eröffnet oder ein Antrag auf Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird oder wenn der AG seine Zahlungen einstellt.
Für den Fall des berechtigten Rücktrittes unserer Vertragspartner/-innen steht uns nur das Entgelt für die Leistungen bis zur Wirksamkeit des Rücktrittes zu.
Der Rücktritt ist schriftlich mittels eingeschriebenen Briefes und Email zu erklären.
TEM 7 GmbH ist im Falle des unberechtigten Vertragsrücktrittes seitens des AG dazu berechtigt, wahlweise auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen.
- Kostenvoranschläge
- Einfache mündliche Kostenschätzungen sind (auch für Konsumenten – § 5 KSchG) unverbindlich und unentgeltlich.
- Schriftliche Kostenvoranschläge sind ebenfalls unverbindlich, jedoch nur dann unentgeltlich, wenn diese nicht vom AG gewünschte Detailplanungen umfassen, die in der Folge nicht Gegenstand eines Vertrages werden.
- Pflichten des AG
- Für die vertragskonforme Ausführung unserer Leistungen erforderliche Bewilligungen Dritter, Meldungen an Behörden sowie die Einholung verwaltungsbehördlicher Genehmigungen hat die/der AG fristgerecht und eigenverantwortlich sowie auf eigene Kosten zu sorgen.
- Weiters hat unser Vertragspartner zu überprüfen, ob die durchzuführende Leistung konform mit den jeweils anzuwendenden baurechtlichen Bestimmungen ist.
- Die/der AG wird TEM 7 GmbH von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden.
- Unterbleibt eine entsprechende Überprüfung bzw. die Einholung von erforderlichen Bewilligungen durch den AG, so haften wir nicht für sich daraus ergebende Schäden oder Verzögerungen in der Ausführung und sind überdies berechtigt, uns aus der durch den AG verschuldeten Verzögerung entstehende Zusatzaufwendungen und –kosten in voller Höhe bei diesem einzufordern. Allfälliger Mehraufwand wird nach Stundenaufwand in Rechnung gestellt.
- Sofern unser AG Konsument (§ 1 KSchG) ist, bleibt die Anwendbarkeit der Bestimmung des § 1168a ABGB davon unberührt.
- Der/die AG ist weiterst verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen auf allfällige Urheberrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen. TEM 7 GmbH haftet nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte. Wird TEM 7 GmbH wegen einer solchen Rechtsverletzung in Anspruch genommen, so hält der/die AG TEM 7 GmbH schad- und klaglos. Der/die AG hat TEM 7 GmbH sämtliche Nachteile zu ersetzen, die durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere auferlegte Lizenz- oder Schadenersatzzahlungen sowie sämtliche Prozess- und Vertretungskosten.
- Leistungsumfang
- Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung, dem Angebot oder einer allfälligen Auftragsbestätigung durch TEM 7 GmbH. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch TEM 7 GmbH. Innerhalb des vom AG vorgegeben und schriftlich definierten Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages vollkommene Gestaltungsfreiheit von TEM 7 GmbH. Spezielle Bearbeitungsrichtlinen des Auftraggebers zur Erbringung der beauftragten Leistung bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung von TEM 7 GmbH.
- Alle Leistungen von TEM 7 GmbH insbesondere alle mündlichen und schriftlichen Konzepte, sämtliche Planungsunterlagen, Vorentwürfe, Skizzen, ästhetische Empfehlungen, Reinzeichnungen, Kopien, Farbabdrucke und elektronische Dateien, sind vom AG gesondert zu überprüfen und binnen fünf Werktagen ab Eingang beim AG freizugeben. Bei Überschreitung dieser Frist gelten sie als vom AG genehmigt und abgenommen. Ebenso gelten Änderungen gegenüber dem Auftrag durch die Auftragsbestätigung seitens TEM 7 GmbH als vom Auftraggeber genehmigt, sofern dieser nicht binnen fünf Werktagen widerspricht.
- Nicht von der Tätigkeit des Planers mitumfasst sind: Ausführungsplanung, Detailplanung, statisch-konstruktive Bearbeitung, Statik, haustechnische Planung, elektrotechnische Planung, bauphysikalische Planung, Brandschutzplanung, Bodenuntersuchungen, Vermessungsarbeiten, Energieausweis, U-Wert Berechnungen, Bauphysik
- Der Vertragspartner nimmt zur Kenntnis, dass jeglicher Eingriff in bestehende Designkonzepte, etwa in Form von Änderungen durch den AG oder Dritte, die Funktionalität beeinträchtigen kann. Für derartige Beeinträchtigungen übernimmt TEM 7 GmbH keinerlei Haftung. Allfällige Arbeiten zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands durch TEM 7 GmbH werden nach Aufwand in Rechnung gestellt.
- Leistungstermine
- Alle von uns genannten Leistungstermine sind unverbindlich und gelten als nur annähernd vereinbart, soweit sie nicht von uns ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind. Falls wir schuldhaft eine ausdrücklich vereinbarte Frist nicht einhalten können oder aus sonstigen Gründen in Verzug geraten, hat uns der AG eine angemessene Nachfrist zu gewähren, die erst mit dem Tag seiner schriftlichen Aufforderung zur Leistung beginnt. Erst nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist ist der AG berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
- Vereinbarte Auftragszeiträume verstehen sich immer nach Maßgabe und Inhalt des geforderten Planungskonzepts und nach vollständiger Übergabe der gesamten Materialien in vereinbarter Form durch den AG. Kommt es hierbei zu Verzögerungen, ist TEM 7 GmbH nicht mehr an den ursprünglich vereinbarten Zeitrahmen gebunden.
- Alle weitergehenden Ansprüche, insbesondere auf den Ersatz von Schäden jedweder Art – sofern diese nicht auf unsere grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen sind – werden ausdrücklich ausgeschlossen.
- Wird uns die Leistung aufgrund höherer Gewalt oder aus anderen außergewöhnlichen und unverschuldeten Umständen ganz oder teilweise vorübergehend unmöglich oder erheblich erschwert, so verlängert sich die vereinbarte Lieferzeit um die Dauer des Leistungshindernisses. Gleiches gilt für eine gesetzliche oder von unserem AG gesetzte Frist für die Leistungserbringung, insbesondere für Nachfristen bei Verzug.
- Honorar
- Das Honorar des Planers umfasst ausschließlich das Planungshonorar für Planungs- bzw. Architektenleistungen im Sinne dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen, darin sind jedenfalls nicht enthalten die Sonderkosten für: Ausführungsplanung, Detailplanung, statisch-konstruktive Bearbeitung, Statik, haustechnische Planung, elektrotechnische Planung, bauphysikalische Planung, Brandschutzplanung, Bodenuntersuchungen, Vermessungsarbeiten, Energieausweis, U-Wert Berechnungen, Bauphysik
- Im vereinbarten Honorar enthalten ist ein einmaliger Korrekturvorgang seitens TEM 7 GmbH nach Übermittlung des Planungskonzeptes. Dieser erfolgt nach der Erstabnahme durch den AG. Der AG erstellt hierfür eine schriftliche Korrekturliste, die als Basis für die Korrekturen gilt. Es gilt als wohlverstanden, dass es sich dabei nur noch um geringfügige Korrekturen handelt. Sollten die gewünschten Änderungen über diesen Umfang hinausgehen, verrechnet TEM 7 GmbH diese Leistungen nach Zeitaufwand. TEM 7 GmbH verpflichtet sich, dem AG hierüber ein entsprechendes Angebot zu legen.
- Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch von TEM 7 GmbH für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. TEM 7 GmbH ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes ein Akonto zu verlangen. Ab einem Auftragsvolumen von € 8.000,- (exkl. Ust.) oder bei Aufträgen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, ist TEM 7 GmbH berechtigt, Zwischenabrechnungen bzw. Vorausrechnungen zu erstellen oder Akontozahlungen abzurufen.
- Das Honorar versteht sich stets als Netto-Honorar zuzüglich Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Mangels gesonderter Vereinbarung im Einzelfall hat TEM 7 GmbH für die erbrachten Leistungen und die Überlassung der urheber-, leistungsschutz- und kennzeichenrechtlichen Nutzungsrechte immer Anspruch auf ein Honorar in angemessener und marktüblicher Höhe.
- Alle Leistungen der TEM 7 GmbH, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, müssen gesondert entlohnt werden. Alle der TEM 7 GmbH erwachsenden Barauslagen sind vom AG zu ersetzen. Alle Leistungen werden auf Basis des für das Fachgebiet zutreffende Leistungsziels, des Leistungsumfangs und der Leistungszeit sowie die Umstände der Leistungserbringung bemessen. Änderungen dieser Parameter während der Leistungserbringung bewirken eine neue Verrechnungsgrundlage für die im folgenden erbrachten Leistungen.
- Kostenvoranschläge der TEM 7 GmbH sind immer unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die zuvor schriftlich veranschlagten um mehr als 15 % übersteigen, wird TEM 7 GmbH den AG auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom AG genehmigt, wenn der AG nicht binnen fünf Werktagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt. Handelt es sich um eine Kostenüberschreitung bis zu 15%, ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich. Diese Kostenüberschreitung gilt von vornherein vom Auftraggeber als genehmigt, insbesondere bei in Anspruch genommenen Fremdleistungen.
- Für alle Arbeiten und Leistungen der TEM 7 GmbH, die aus welchem Grund auch immer vom AG nicht zur Ausführung gebracht werden, gebührt der TEM 7 GmbH das vereinbarte Entgelt. Die Anrechnungsbestimmung des § 1168 ABGB wird hiermit ausgeschlossen. Mit der Bezahlung des Entgelts erwirbt der AG an bereits erbrachten Arbeiten keinerlei Nutzungsrechte. Nicht ausgeführte Planungen, Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich an TEM 7 GmbH zurückzustellen.
- Mehrleistungen durch Änderungen, die nicht in der Sphäre der TEM 7 GmbH liegen und eine Neube- oder Umarbeitung des Auftrages erfolgen, insbesondere infolge höherer Gewalt, behördlicher Auflagen, relevanter Vorschriften und Gesetze oder auch infolge geänderter Auftraggeber wünsche, sind entsprechend dem Leistungsumfang zusätzlich zu vergüten.
- Alle Arbeiten und Leistungen der TEM 7 GmbH im Sinne von Vorleistungen für einen künftigen Auftrag, die aus welchem Grund auch immer vom AG nicht zur Beauftragung führen oder zur Ausführung gebracht werden, werden mangels einer anderen Vereinbarung auf Stundenbasis zur Abrechnung gebracht. Es gelten pauschal folgende Honorarsätze für die erbrachten Leistungen:
- Baumeister € 140,- / Std (exkl. Ust.)
CAD Konstrukteur € 90,- / Std (exkl. Ust.)
Assistenz € 70,- / Std (exkl. Ust.)
- Zahlung
Unsere Rechnungen sind, sofern einzelvertraglich nicht abweichendes schriftlich vereinbart wird, sofort mit Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Bei Zahlungsverzug im Rahmen unternehmensbezogener Geschäfte sind wir berechtigt, 8 % über dem jeweils gültigen Basiszinssatz an Verzugszinsen geltend zu machen. Bei Zahlungsverzug im Rahmen von Konsumentengeschäften gelten 5 % Verzugszinsen als vereinbart.
Weiters ist TEM 7 GmbH nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen
- Urheberrechte
Alle Leistungen der TEM 7 GmbH, einschließlich Pläne, Skizzen und alle anderen Unterlagen unseres Unternehmens, welcher Art diese auch immer beschaffen sein mögen (Datenträger u.s.w.), sowie entsprechende Prospekte, Kataloge und Muster bleiben unser ungeteiltes und alleiniges geistiges Eigentum und können von TEM 7 GmbH jederzeit – insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses – zurückverlangt werden. Der AG erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungszweck.
Jede Verwertung, Vervielfältigung und Nutzung sowohl für private als auch für betriebliche Zwecke bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung.
TEM 7 GmbH ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf TEM 7 GmbH und allenfalls den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem AG dafür ein Entgeltanspruch zusteht.
TEM 7 GmbH ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des AG dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum AG bestehende Geschäftsbeziehung hinzuweisen.
- Eigentumsvorbehalt und Aufrechnungsverbot
Alle vertragsbezogenen Sachen und Unterlagen (z.B. Pläne, Berechnungen usw.) werden von TEM 7 GmbH unter Eigentumsvorbehalt übergeben und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unseres Honorars in unserem Eigentum. Im Verzugsfalle sind wir daher jederzeit zur Rücknahme berechtigt. Bei Zurückforderung oder Zurücknahme der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Sache durch uns liegt nur dann ein Rücktritt vor, wenn wir diesen ausdrücklich erklären. Unser AG trägt das volle Risiko für die Vorbehaltssache, insbesondere für die Gefahr des Untergangs, des Verlustes oder der Verschlechterung.
Die Aufrechnung allfälliger offener Gegenforderungen mit unseren eigenen Forderungen ist unzulässig, es sei denn, wir sind zahlungsunfähig im Sinne der Bestimmungen der IO oder die wechselseitigen Forderungen stehen in einem rechtlichen Zusammenhang, sind rechtskräftig gerichtlich festgestellt oder von uns ausdrücklich anerkannt worden.
Forderungen gegen uns dürfen ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung zu keinem Zeitpunkt abgetreten werden.
- Aufbewahrung von Unteralgen
Originalpläne, Originalzeichnungen und Schriftstücke werden grundsätzlich bei TEM 7 GmbH verwahrt, wobei diese sich dafür auch des elektronischen Urkundenarchivs bedienen kann.
Wird die Herausgabe von Unterlagen in digitaler Form vereinbart, trifft TEM 7 GmbH keine wie auch immer geartete Haftung für Fehler oder daraus resultierende Schäden. Der AG hat TEM 7 GmbH diesbezüglich schad- und klaglos zu halten. Der/die AG übernimmt somit keine Haftung für Fehler oder Schäden, die auf der EDV-Anlage des Empfängers der digitalen Datei entstehen kann.
Die Aufbewahrungspflicht endet sieben Jahre nach Legung der Schlusshonorarnote an den AG. Durch Herausgabe der Originalunterlagen an den AG kann sich TEM 7 GmbH während dieser Zeit von der Verwahrungspflicht befreien.
Elektronische oder andere Vervielfältigungen von Originalunterlagen müssen nur gegen entsprechenden Kostenersatz an den Auftraggeber ausgehändigt werden.
- Gewährleistung
Der AG hat allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb von acht Tagen nach Lieferung/Leistung durch TEM 7 GmbH, verdeckte Mängel innerhalb von acht Tagen nach Erkennen derselben, schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen, andernfalls gilt die Leistung als genehmigt. In diesem Fall sind die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen.
Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge steht dem AG das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Lieferung/Leistung durch TEM 7 GmbH zu. TEM 7 GmbH wird die Mängel in angemessener Frist beheben, wobei der AG TEM 7 GmbH alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglichen muss. TEM 7 GmbH ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall stehen dem AG die gesetzlichen Wandlungs- oder Minderungsrechte zu. Im Fall der Verbesserung obliegt es dem AG, die Übermittlung der mangelhaften (körperlichen) Sache auf seine Kosten durchzuführen.
Es obliegt dem AG, sämtliche Lieferungen und Leistungen von TEM 7 GmbH auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit zu prüfen. TEM 7 GmbH haftet nicht für die Richtigkeit und Erlaubtheit von Inhalten, wenn diese vom AG vorgegeben oder genehmigt wurden.
Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Lieferung/Leistung. Das Recht zum Regress gegenüber TEM 7 GmbH gemäß § 933 b Abs. 1 ABGB erlischt ein Jahr nach Lieferung/Leistung. Der AG ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Bemängelungen zurückzuhalten. Die Vermutungsregelung des § 924 ABGB wird ausgeschlossen.
Bei Verbrauchergeschäften kann sich TEM 7 GmbH von den Ansprüchen des Auftraggebers auf Aufhebung des Vertrages oder auf Preisminderung dadurch befreien, dass sie in angemessener Frist die mangelhafte Sache gegen eine mängelfreie austauscht. TEM 7 GmbH kann sich der Pflicht zur Gewährleistung einer angemessenen Preisminderung dadurch befreien, dass in angemessener Frist in einer für den Verbraucher zumutbaren weise Verbesserung bewirkt wird oder das Fehlende nachgebracht wird.
- Haftung und Produkthaftung
In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung von TEM 7 GmbH für Sach- oder Vermögensschäden des AG ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Soweit die Haftung von TEM 7 GmbH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer handelnden Personen, insbesondere Geschäftsführer, Mitarbeiter oder beauftragte Dritte.
Jegliche Haftung der TEM 7 GmbH für Ansprüche, die von Dritten auf Grund der von TEM 7 GmbH erbrachten Leistungen (z.B. Planungskonzepte, Skizzen, Entwürfe, etc.) gegen den AG erhoben werden, wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen. Insbesondere haftet TEM 7 GmbH nicht für Prozess- und/oder Anwaltskosten des AG oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter; der AG hat TEM 7 GmbH diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.
Schadensersatzansprüche des AG verjähren sechs Monate ab Kenntnis des Schadens, jedenfalls aber zwei Jahre ab Setzen der Verletzungshandlung von TEM 7 GmbH. Schadenersatzansprüche sind außerdem, unabhängig vom Rechtsgrund jeweils der Höhe nach mit dem jeweiligen Netto-Auftragswert begrenzt.
Die von TEM 7 GmbH erstellten Pläne und sonstigen Unterlagen dürfen bei sonstigem Ausschluss von Schadensersatzansprüchen nur nach allenfalls erforderlicher behördlicher Genehmigung und ausdrücklicher Freigabe durch TEM 7 GmbH zur Ausführung verwendet werden.
- Datenschutz
Der Vertragspartner stimmt zu, dass seine persönlichen Daten und sonstige Adressen des AG, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Bankverbindungen, Kreditkartendaten, UID-Nummer, zum Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung des/der AG sowie für eigene Werbezwecke, beispielsweise der Zusendung von Angeboten und Newsletter in Papier- und elektronischer Form, sowie zum Hinweis auf die zum Vertragspartner bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung automationsunterstützt ermittelt, gespeichert und verarbeitet werden dürfen. Der AG ist einverstanden, dass ihm elektronische Post bis auf Widerruf zugesendet wird. Sie können insbesondere auch zur Erfüllung eines neuen Auftrages verwendet werden.
- Salvatorische Klausel
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages oder dieser Bedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollte eine Regelung dieser Bedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nachträglich werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der verbleibenden Regelungen.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Sitz von TEM 7 GmbH in Graz oder Wien. Bei jeglichem Versand geht die Gefahr auf den AG über, sobald TEM 7 GmbH den Gegenstand dem von ihr gewählten Beförderungsunternehmen übergeben hat.
Für das Vertragsverhältnis zwischen dem AG und TEM 7 GmbH gilt ausschließlich das Recht der Republik Österreich.
Gerichtsstand ist das jeweils sachlich zuständige Gericht für 8041 Graz oder 1090 Wien. Davon unberührt bleiben gesetzlich zwingende Gerichtsstände von Konsumenten (§ 14 KSchG).